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Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Einer von uns

 

Über die Initiative

„Einer von uns“ wurde am 11. Mai 2012 registriert und ist eine der ersten Europäischen Bürgerinitiativen (EBI), die mehr als eine Million Unterschriften sammeln konnten. 

Die Initiative forderte den rechtlichen Schutz der Würde, des Rechts auf Leben und der Unversehrtheit jeder menschlichen Person vom Zeitpunkt der Empfängnis an. Ihr zentrales Ziel bestand darin, dass die EU-Finanzierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit menschlichen Embryonen (insbesondere in den Bereichen Forschung, öffentliche Gesundheit und Entwicklungspolitik) unterbunden wird.

Nach Abschluss der Unterschriftensammlung wurde die Initiative am 28. Februar 2014 zusammen mit Gültigkeitsbescheinigungen für 1 721 626 Unterstützungsbekundungen förmlich bei der Europäischen Kommission eingereicht. Im Rahmen des EBI-Prozesses traf sich das Organisationsteam am 9. April 2014 mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission und stellte sein Anliegen am folgenden Tag bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vor. 

Die Europäische Kommission verabschiedete ihre offizielle Antwort am 28. Mai 2014 in Form einer Mitteilung (siehe Pressemitteilung). In ihrer Bewertung stellte die Kommission fest, dass die Achtung der Menschenwürde, das Recht auf Leben und die Unversehrtheit der Person bereits im Primärrecht der EU verankert sind. Sie erinnerte ferner daran, dass alle EU-Ausgaben gemäß der EU-Haushaltsordnung mit dem EU-Primärrecht im Einklang stehen müssen. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass es nicht erforderlich war, die Haushaltsordnung zu ändern.

Die Initiative „Einer von uns“ zeichnete sich auch dadurch aus, dass das Organisationsteam von allen Möglichkeiten Gebrauch machte, die der EBI-Rahmen zu bieten hat. So legte es einen Entwurf eines Rechtsakts mit drei Vorschlägen für legislativen Änderungen vor. Darüber hinaus entstand aus der Kampagne ein langfristigeres Projekt: Im September 2013 wurde die One of Us Federation gegründet – eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die die Arbeit der Initiative unterstützte und weiterführte.

  1. Registrierung der Initiative

    11.5.2012

  2. Beginn der Sammlung

    11.5.2012

  3. Abschluss der Unterschriftensammlung*

    1.11.2013

    *Aufgrund von Problemen während der Anlaufphase der Bürgerinitiative wurde eine neue Frist festgesetzt. 

  4. Für gültig befunden

    28.2.2014

  5. Antwort der Europäischen Kommission

    28.5.2014

Wie hat es die Initiative geschafft, genügend Unterschriften zu sammeln?

Starkes Netzwerk nationaler Ausschüsse

Die Kampagne stützte sich auf ein Netzwerk nationaler Ausschüsse in ganz Europa, die die Öffentlichkeitsarbeit und Mobilisierungskampagnen an das jeweilige nationale Umfeld anpassten. Dank dieser dezentralen Struktur konnte das Organisationsteam eine gemeinsame europäische Botschaft mit maßgeschneiderten Kampagnen für die jeweiligen lokalen Gegebenheiten kombinieren.

Konzentration auf die Orte mit der meisten Unterstützung

Das Organisationsteam konzentrierte sich auf Länder mit gut etablierten Pro-Life-Bewegungen, darunter Frankreich, Deutschland, Italien, Polen und Spanien. Die Kapazitäten vor Ort, die aktiven Netzwerke in der Zivilgesellschaft und das bereits vorhandene Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Thema halfen dabei, eine große Zahl von Unterschriften zu mobilisieren. Dies führte schließlich dazu, dass die Initiative die Schwellenwerte in 18 Mitgliedstaaten überschreiten konnte.

Öffentlichkeitswirksame Unterstützung und breite Mobilisierung

Die öffentliche Unterstützung durch einflussreiche religiöse und zivilgesellschaftliche Akteure – unter anderem den Vatikan – verhalf der Initiative zu Bekanntheit und mobilisierte Unterstützung in ganz Europa. Nationale Botschafter und Partnerorganisationen trugen die Botschaft der Kampagne weiter und motivierten die Menschen, sich zu beteiligen.

Klare Ziele und diszipliniertes Kampagnenmanagement

Das Organisationsteam legte eine Reihe ehrgeiziger Ziele fest, von der Erreichung nationaler Schwellenwerte in sieben Ländern bis hin zur Sammlung von weit mehr als einer Million Unterschriften. Dieser strukturierte Ansatz trug dazu bei, die Dynamik während der gesamten Kampagne aufrechtzuerhalten. Außerdem wurde so ein Puffer geschaffen, für den Fall, dass Unterschriften im Überprüfungsprozess nicht anerkannt würden.

Die Strategie hinter der Initiative

Vorbereitung

Die Grundlage für die Kampagne „Einer von uns“ bildete die Zusammenarbeit zwischen NRO aus Ländern mit gut etablierten Pro-Life-Bewegungen, darunter Frankreich, Deutschland, Polen, Spanien und Italien. Diese Organisationen wandten sich an gleich gesinnte Gruppen in ganz Europa und ermutigten diese, nationale Ausschüsse für das Kampagnenmanagement auf nationaler Ebene einzurichten.

Die Partnerorganisationen unterstützten die Finanzierung einer zentralen Kampagnenstruktur in Brüssel für die Koordinierung auf EU-Ebene. So wurden die Kosten für Aktivitäten wie Sitzungen, Reisen und das allgemeine Kampagnenmanagement abgedeckt. Gleichzeitig war es die Aufgabe jedes nationalen Ausschusses, die Ressourcen für die eigenen Aktivitäten und die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort aufzubringen.

Mittelbeschaffung und Ressourcen

Die Initiative „Einer von uns“ erhielt finanzielle Unterstützung von drei Sponsoren in Höhe von insgesamt 159 219 EUR.

 

Hinweis: Weitere Informationen über die Unterstützung und Finanzierung von „Einer von uns“ finden Sie auf der Seite der Initiative im EBI-Register. Nur Beiträge von über 500 EUR pro Spender müssen gemeldet werden.

Kampagnenstrategie 

Die Kampagne begann unmittelbar nach der Registrierung der Initiative.

In den ersten fünf Monaten baute das Organisationsteam die Strukturen auf, um in allen EU-Mitgliedstaaten arbeiten zu können. Das Organisationsteam nutzte diese Zeit nach eigenen Angaben hauptsächlich, um den organisatorischen Rahmen zu schaffen, auf den sich die Kampagne stützte. Erst als das Netzwerk eingerichtet war, konnte die Unterschriftensammlung richtig losgehen. Deswegen wurden die meisten Unterschriften vor allem in den letzten sechs Monaten der auf 18 Monate verlängerten Sammlungsfrist gesammelt.

Um auf das Thema aufmerksam zu machen und über seine Initiative zu informieren, setzte das Organisationsteam auf eine breit angelegte Kommunikationsstrategie und kombinierte dafür traditionelle und digitale Kanäle: eine eigene Website, Interviews mit der Presse und Medienarbeit sowie eine aktive Präsenz auf Social-Media-Plattformen wie Facebook und Twitter. Über all diese Kanäle erweiterte das Team die Reichweite seiner Kampagne über nationale Grenzen hinweg und erreichte Unterstützerinnen und Unterstützer in ganz Europa.

Unterschriftensammlung und -überprüfung

Es gab eine gemeinsame europäische Strategie, an der sich die Kampagne ausrichtete, die aber den nationalen Ausschüssen genug Spielraum ließ, ihre Aktivitäten an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die nationalen Ausschüsse bestimmten Botschafter, die für die Initiative warben, für mehr Sichtbarkeit sorgten und die Menschen motivierten, die EBI zu unterschreiben.

Das Organisationsteam gliederte seine Kampagne in Meilensteine, einer ehrgeiziger als der vorherige:

  1. Den Schwellenwert für Unterschriften in sieben Mitgliedstaaten erreichen.
  2. Eine Million Unterschriften sammeln.
  3. 1,2 Millionen Unterschriften sammeln, damit mögliche ungültige Unterschriften in der Überprüfungsphase keinen Genickbruch bedeuten.
  4. 1,5 Millionen Unterschriften sammeln, um die Botschaft der Initiative an die Politik zu unterstreichen.
  5. Möglichst viele Unterschriften aus möglichst vielen Ländern sammeln.

Dieser Schritt-für-Schritt-Ansatz trug dazu bei, die Dynamik aufrechtzuerhalten, und gab während der Sammelphase klare Ziele vor.

Anzahl an Unterstützungsbekundungen pro Mitgliedstaat für „Einer von uns“

Die Initiative wurde am 28. Februar 2014 zusammen mit Gültigkeitsbescheinigungen für 1 721 626 Unterstützungsbekundungen förmlich eingereicht. Insgesamt lag „Einer von uns“ in 18 Mitgliedstaaten über dem erforderlichen nationalen Schwellenwert und damit weit über der in der EBI-Verordnung festgelegten Mindestanforderung.

 

Die Liste mit den genauen Unterschriftenzahlen pro Mitgliedstaat ist auf der entsprechenden Webseite der Kommission zu finden.

Besonders herausfordernd fand das Organisationsteam die Einrichtung des Online-Sammelsystems und die damit einhergehenden technischen Schwierigkeiten. Aufgrund dieser Schwierigkeiten, die in den frühen Jahren der EBI häufig auftraten, unterstützte die Europäische Kommission die Organisationsteams mit Hosting-Diensten für ihre Online-Sammelsysteme, obwohl dies über ihre Verpflichtungen gemäß der Verordnung hinausging, sowie mit technischer Hilfe und Schulungen.

Als Sondermaßnahme zählte die Kommission bei Initiativen, die vor dem 31. Oktober 2012 registriert wurden, alle bis zum 1. November 2013 gesammelten Unterschriften. Folglich war die Sammlungsfrist länger als die üblichen 12 Monate.

Die Initiative beendete ihre Sammlungsphase am 1. November 2013. Etwa 65 % aller Unterschriften waren von Freiwilligen auf Papier gesammelt worden, die restlichen 35 % waren online zusammengekommen. Das zeigt, wie wichtig eine starke Mobilisierung vor Ort für dieses Thema war.

Was diese Initiative bewirkt hat

Einreichung und Treffen mit der Kommission

Am 9. April 2014 traf Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Wissenschaft und Innovation, das Organisationsteam der Bürgerinitiative „Einer von uns“ vor dessen Anhörung vor dem Europäischen Parlament (siehe Pressemitteilung). Grégor Puppinck, Generaldirektor des „European Centre for Law and Justice“ (ECLJ) und Vorsitzender des Europäischen Ausschusses der Bürgerinitiative „Einer von uns“, leitete die Delegation. 

   

Öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament

Am 10. April 2014 stellte das Organisationsteam seine Initiative in einer öffentlichen Anhörung dem Europäischen Parlament vor.

 

Das Organisationsteam bei der öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament. Quelle: Facebook-Gruppe „ONE OF US“

Antwort der Europäischen Kommission

Am 28. Mai 2014 verabschiedete die Europäische Kommission ihre offizielle Antwort in Form einer Mitteilung (siehe Pressemitteilung). Nach Prüfung des Vorschlags des Organisationsteams kam die Kommission zu dem Schluss, dass sie keinen Legislativvorschlag vorlegen würde. Sie stellte fest, dass der einschlägige Finanzierungsrahmen kürzlich sowohl von den Mitgliedstaaten als auch vom Europäischen Parlament erörtert und vereinbart worden war, und hielt daher weitere legislative Änderungen nicht für erforderlich.

Einfluss auf die Gesetzgebung und Folgemaßnahmen

Trotz der Entscheidung der Kommission, keine neuen Rechtsvorschriften vorzuschlagen, setzte sich das Organisationsteam weiterhin dafür ein, die durch die Kampagne mobilisierte Bewegung weiterzuführen. Während des gesamten Prozesses hielt es seine Unterstützerinnen und Unterstützer in erster Linie per E-Mail mit detaillierten Berichten über die Unterschriftensammlung in ganz Europa auf dem Laufenden. Erfolge in einem Land wurden genutzt, um Aktivistinnen und Aktivisten in anderen Ländern zu ermutigen und zu motivieren. Jedes Land, in dem die nationalen Schwellenwerte erreicht wurden, diente als Beispiel, um die anderen nationalen Kampagnen voranzubringen und das Engagement im gesamten Netzwerk aufrechtzuerhalten.

Für das Organisationsteam war seine Europäische Bürgerinitiative nie eine einmalige Sache. Stattdessen dient sie als Grundlage für eine längerfristige Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Unterstützern mit gemeinsamen Zielen. Aufbauend auf den Beziehungen und Netzwerken, die sich im Laufe der Kampagne gebildet hatten, wurde die „One of Us Federation“ gegründet, die die Aktivitäten sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene fortsetzte.

 

Demonstration der Bewegung „Einer von uns“ vor dem Europäischen Parlament in Brüssel gegen die Annahme des Matic-Berichts im Juni 2021. Quelle: Facebook-Gruppe „ONE OF US“

Die Initiative „Einer von uns“ hat ganz klar gezeigt, dass eine Europäische Bürgerinitiative über das unmittelbare Gesetzgebungsverfahren hinaus Wirkung entfalten kann. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur die Möglichkeit, ein Thema auf EU-Ebene anzusprechen, sondern kann auch dazu beitragen, dauerhafte Netzwerke aufzubauen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken und Menschen und Organisationen für ein gemeinsames langfristiges Ziel zusammenzubringen.

Rückblickend hat das Organisationsteam einen Bereich der Kampagnenarbeit festgestellt, den es künftig anders angehen würde: die organisatorische Vorbereitung. Sie betonten, dass es von Anfang an in jedem teilnehmenden Land starke und gut etablierte Strukturen brauche. Eine solidere organisatorische Grundlage hätte die Konzentration auf die Unterschriftensammlung erleichtert und die langfristige Planung noch besser gemacht. Informationen zu Folgemaßnahmen finden Sie auf dem Portal zur Europäischen Bürgerinitiative.

Tipps und Tricks für künftige Organisationsteams

Bauen Sie noch vor dem Start ein Netzwerk auf.

Mithilfe gut vernetzter nationaler Koordinatoren und vertrauenswürdiger Partnerorganisationen bekommt Ihre Kampagne die Struktur und Dynamik, die sie braucht, um Unterstützung in ganz Europa zu mobilisieren.

Informieren und motivieren Sie alle Beteiligten durchgehend.

Mit regelmäßigen Updates können Sie die Motivation aufrechterhalten, den Zusammenhalt im Team stärken und nationale Kampagnen ermutigen, sich etwas von den Erfolgsrezepten der anderen abzuschauen.

Machen Sie einen Plan, was Sie tun wollen, nachdem die Eine-Million-Unterschriften-Marke geknackt wurde.

Bauen Sie während Ihrer Kampagne dauerhafte Netzwerke und Partnerschaften auf, die Ihre Sache auch nach Abschluss der Sammlungsphase voranbringen können.

Konzentrieren Sie sich auf die Wirkung, nicht nur auf Rechtsvorschriften.

Selbst wenn die Rechtsvorschriften möglicherweise nicht wie gewünscht geändert werden, kann eine erfolgreiche Initiative eine Debatte anstoßen, das Bewusstsein schärfen und eine europaweite Bewegung auslösen.

Mehr zum Thema

Weitere Informationen zu „Einer von uns“ finden Sie auf der offiziellen Website der EBI und der entsprechenden Website der Kommission.

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