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Übersicht
Als Organisatorin oder Organisator müssen Sie Ihre Initiative zunächst bei der Kommission registrieren.
Dies ist nur möglich, wenn folgende vier Bedingungen erfüllt sind:
- Die Organisierendengruppe steht fest und sowohl ein*e Vertreter*in als auch ein*e Stellvertreter*in wurden bestimmt.
- Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.
- Die geplante Initiative ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös.
- Die geplante Initiative verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sowie der Charta der Grundrechte der EU: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, sowie Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern.
Aaron Green, ein Rechtsanwalt, der für das Forum der Europäische Bürgerinitiative in der Beratung tätig ist, Emma Psaila, Referentin im Generalsekretariat der Europäischen Kommission, und Stephanie Poppe, Organisatorin der Initiative „Gewährleistung einer menschenwürdigen Aufnahme von Migranten in Europa“, erläutern, wie Sie eine Initiative ausarbeiten und einreichen können.
Leitfaden
Weitere Informationen dazu, wie Sie Ihre Initiative ausarbeiten und einreichen können, finden Sie in unserem Leitfaden:
Haben Sie Fragen zur Registrierung Ihrer Initiative? Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gern!
Erfolgreiche Initiativen als Orientierungshilfe
Erfahren Sie mehr von Organisierenden, die die Eine-Million-Unterschriften-Marke geknackt haben. Hier finden Sie Erfolgsbeispiele.
Webinare zu dem Thema
In den folgenden Webinaren erzählen Organisierende sowie Expertinnen und Experten mehr über die Ausarbeitung und Einreichung von Initiativen.
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