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Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Europäisches Gesetz über offene Forschung: Harmonisierung der wissenschaftlichen Kommunikation

Autor: ULAŞ CÖNKEROǦLU |
Aktualisiert am: 11 May 2026 |
Anzahl der Ansichten: 8

(Wir arbeiten an einer Initiative zur Harmonisierung von Sekundärverlagsrechten und zur Analyse und Prävention von Monopolisierung/Oligopolisierung im akademischen Verlagssektor. Wir würden uns über jedes Feedback freuen. Vielen Dank.)

 

ZIELE
 

Mit dieser Initiative wird die Europäische Kommission aufgefordert, einen Rechtsrahmen vorzuschlagen, um ein harmonisiertes Sekundärveröffentlichungsrecht (SPR) ohne Embargo in der gesamten Union zu schaffen. Gemäß den Artikeln 114, 118 und 179 AEUV wird die Kommission aufgefordert, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die
 

Einführung einer unionsweiten Verordnung über nachhaltige Entwicklung: Gewährleistung, dass Autoren wissenschaftlicher Werke, die aus aus öffentlichen Unions- oder nationalen Mitteln finanzierten Forschungsarbeiten hervorgegangen sind, das unveräußerliche Recht behalten, ihre Manuskripte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unverzüglich in öffentlichen Repositorien zur Verfügung zu stellen.
 

Ziele Institutionelle Verantwortung: Die Gewährleistung der rechtlichen Verpflichtung zur Einhaltung von Open Access obliegt forschungsführenden Organisationen und kommerziellen Verlagen, wodurch einzelne Forscher vor administrativem oder rechtlichem Aufwand geschützt werden.
 

Überwacht die Marktdynamik: Verpflichtung zur formalen Bewertung und strukturierten Überwachung von Marktstrukturen für wissenschaftliche Veröffentlichungen, um systemische Misserfolge zu beheben und den freien Austausch von Wissen zu gewährleisten.
 

Redirects Strategische Finanzierung: Erleichterung der technischen Interoperabilität öffentlicher Speicher und Priorisierung der Forschungsfinanzierung der Union für nachhaltige, öffentliche Diamond Open Access-Infrastrukturen. 
 

ANHANG
 

Der Übergang zu Open Science ist eine Voraussetzung für wissenschaftlichen Fortschritt, Innovation und demokratische Rechenschaftspflicht innerhalb der Europäischen Union. Derzeit wird die Verbreitung öffentlich finanzierter Forschung durch fragmentierte nationale Gesetze, restriktive Verlagsvereinbarungen und eine erhebliche Konzentration der Marktmacht behindert. Diese Initiative zielt darauf ab, die Urheber zu stärken und das öffentliche Interesse durch einen koordinierten Ansatz der Union zu wahren.
 

I. Stärkung der Urheberrechte und Harmonisierung Gemäß Artikel 179 AEUV, der die Union beauftragt, einen Europäischen Forschungsraum (EFR) zu schaffen, in dem Forscher und wissenschaftliche Erkenntnisse frei zirkulieren, wird ein obligatorisches, nicht verzichtbares Sekundärveröffentlichungsrecht (SPR) geschaffen. Dieses Recht stellt sicher, dass Autoren wissenschaftlicher Werke, die aus aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsarbeiten hervorgegangen sind, das Recht behalten, das Author Accepted Manuscript (AAM) unmittelbar nach der ersten Veröffentlichung in einem öffentlichen Repositorium zur Verfügung zu stellen. Als Unionsnorm zur Beseitigung bestehender grenzüberschreitender Wissenshemmnisse wird eine Embargofrist von null Monaten festgelegt.
 

Gemäß Artikel 114 AEUV führt das derzeitige Fehlen einer harmonisierten SPR in den Mitgliedstaaten zu einer rechtlichen Fragmentierung, die den Binnenmarkt für wissenschaftliche Dienstleistungen verzerrt. Eine Richtlinie auf Unionsebene ist erforderlich, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Forschungseinrichtungen und Verleger zu gewährleisten. Darüber hinaus wird gemäß Artikel 118 AEUV ein einheitlicher Schutz der Rechte des geistigen Eigentums gewährleistet, um sicherzustellen, dass der Urheber weiterhin der Hauptinhaber des Rechts zur Verbreitung seines Werks bleibt, wodurch gegenteilige Vertragsklauseln nichtig werden.
 

II. Institutionelle Verantwortung und Schutz von Forschern Die rechtliche Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs obliegt Forschungseinrichtungen und kommerziellen Verlagen. Die Rechtsvorschriften stellen sicher, dass die Ausübung der SPR eine automatische rechtliche Folge der öffentlichen Finanzierung ist. Dieser Ansatz soll einzelne Autoren vor rechtlichem oder administrativem Druck durch marktbeherrschende Akteure schützen. Durch die Verlagerung der Compliance-Belastung auf die institutionelle Ebene stellt die Union sicher, dass Forscher nicht verpflichtet sind, komplexe rechtliche Verhandlungen zu führen, um ihr Grundrecht auf Wissensaustausch auszuüben.
 

III. Überwachung der Marktstrukturen und des Dialogs mit den Interessenträgern Um einen wettbewerbsfähigen und transparenten Binnenmarkt aufrechtzuerhalten, wird ein strukturierter Überwachungsrahmen für die Entwicklung des wissenschaftlichen Verlagswesens eingeführt. Gemäß Artikel 102 AEUV wird die Kommission aufgefordert,

Durchführung einer systematischen Überwachung der Auswirkungen der Marktkonzentration auf die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit öffentlich finanzierter Forschung.
 

Bewertung, ob die derzeitigen Modelle für kommerzielle Veröffentlichungen, einschließlich transformativer Vereinbarungen, mit den langfristigen Zielen des Europäischen Forschungsraums in Einklang stehen.
 

Förderung eines transparenten Dialogs mit den Interessenträgern, um systemische Marktversagen wie mangelnde Preistransparenz und „Double-Dipping“-Praktiken anzugehen.
 

Überwachung der Kontrolle von Forschungsmetriken und -daten, um sicherzustellen, dass kommerzielles Gatekeeping den freien Verkehr von Wissen nicht behindert oder die Forschungsbewertung verzerrt.
 

IV. Stärkung der in öffentlichem Eigentum stehenden Diamantinfrastruktur Um eine tragfähige, nichtkommerzielle Alternative zu proprietären Veröffentlichungen zu bieten, werden die Forschungsmittel der Union auf die Entwicklung von Diamant-Open-Access-Infrastrukturen umgeleitet. Diese Infrastrukturen müssen sich in öffentlichem Eigentum befinden und dürfen Autoren oder Lesern keine Gebühren in Rechnung stellen. Mit diesen Mitteln wird die Professionalisierung des institutionellen Publizierens und die Schaffung eines unionsweiten Netzes nichtkommerzieller Zeitschriften unterstützt. Eine solche Verlagerung ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass der EFR von den geschäftlichen Interessen marktbeherrschender Akteure unabhängig bleibt.
 

V. Technische Interoperabilität und von der Gemeinschaft betriebene Peer-Review Technische Interoperabilitätsstandards werden für alle öffentlichen Repositories, die Unterstützung der Union erhalten, vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Metadaten und Manuskripte über Plattformen wie OpenAIRE und Zenodo hinweg nahtlos auffindbar sind. Darüber hinaus soll der Rahmen die formelle Anerkennung von Peer-Reviews unter Federführung der Gemeinschaft erleichtern und es der wissenschaftlichen Gemeinschaft ermöglichen, die Kontrolle über Qualitätskontrollprozesse wiederzuerlangen. Diese Maßnahmen werden in die Europäische Cloud für offene Wissenschaft (EOSC) integriert, um ein einheitliches digitales Forschungsumfeld zu fördern.

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