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Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Nationale Behörden: Wie können Sie Ihre Unterschriften überprüfen?

Aktualisiert am: 17/11/2022

Die Aufgabe, eine Million Unterschriften zu sammeln, ist nicht einfach und ist auch nicht die Endlinie für Ihre EBI. Nachdem alle diese Unterschriften gesammelt wurden, ist es an der Zeit, sie zur Überprüfung vorzulegen, indem sie mehrere Schritte des Überprüfungsverfahrens durchlaufen. Zunächst müssen Sie die Unterschriften nach Staatsangehörigkeit gruppieren. Zweitens müssen Sie die Unterschriften an die benannten nationalen Behörden in jedem Mitgliedstaat senden. Drittens haben die nationalen Behörden drei Monate Zeit, um Ihre Unterschriften zu überprüfen. Sobald die Unterschriften validiert sind, erhalten Sie von jedem Mitgliedstaat eine Prüfbescheinigung. Wenn Sie alle Prüfbescheinigungen erhalten haben und die erforderlichen Schwellenwerte erreicht haben, können Sie Ihre Initiative schließlich bei der Kommission einreichen!

Zum besseren Verständnis des Überprüfungsverfahrens und der Frage, wie ungültige Unterschriften von Bürgern, die eine Initiative unterstützen, vermieden werden können, befragten wir fünf nationale Behörden aus Belgien, Tschechien, Estland, Luxemburg und Schweden. Bei den für die Überprüfung der Unterschriften zuständigen Behörden handelt es sich in der Regel um Innenministerien, Wahlkommissionen oder Bevölkerungsregister. Unser Ziel war es, in diesen Interviews zu verstehen, warum Unterschriften manchmal abgelehnt werden, und einige Tipps und Tricks für Organisatoren zu sammeln. 

Einige wichtige Erkenntnisse und Tipps der nationalen Behörden:

Wenn Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, Ihre Initiative in Papierform oder online zu unterzeichnen:

1. Weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass ihre Unterschrift nur gültig ist, wenn sie alt genug sind, um europäische Bürgerinitiativen zu unterstützen.

Alle nationalen Behörden betonten, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass der Bürger alt genug ist, um die Initiative zu unterzeichnen. Häufig müssen die nationalen Behörden eine Unterschrift ablehnen, weil der Bürger nicht im Wahlalter ist. In den meisten Mitgliedstaaten ist das Alter 18 Jahre alt, es gibt jedoch einige Ausnahmen: Estland (16), Griechenland (17), Malta (16), Österreich (16). Dies kann nach Ermessen der einzelnen Länder geändert werden. So wird beispielsweise in Belgien ab dem 1. Mai 2023 das Mindestwahlalter für die Europawahlen 16 Jahre betragen, was bedeutet, dass Belgier im Alter von 16 bis 18 Jahren ab diesem Zeitpunkt auch EBI unterstützen können. Wenn Sie das zentrale Online-Sammelsystem der Kommission nutzen, werden die Bürgerinnen und Bürger auf der Anmeldeseite über diese Anforderung informiert.

Die Bürgerinnen und Bürger klar über die Anforderungen an die Unterzeichnung einer EBI informieren: wahlberechtigt bei Europawahlen und EU-Bürger. Die nationalen Behörden stellten fest, dass die meisten Unterschriften abgelehnt werden, weil der Bürger nicht alt ist oder kein EU-Bürger ist.

 

2. Erläutern Sie den Bürgerinnen und Bürgern, wie wichtig es ist, das Formular vollständig und korrekt auszufüllen, sei es online oder auf Papier.

Viele Unterschriften werden aufgrund unvollständiger Formulare abgelehnt. Achten Sie auch bei Unterschriften auf Papier darauf, dass die Menschen klar schreiben. Die häufigsten Fehler, auf die die nationalen Behörden stoßen, waren falsche oder unvollständige persönliche Identifikationsnummern, falsche Namen und falsches Geburtsdatum. Vergessen Sie nicht, die Bürgerinnen und Bürger immer daran zu erinnern, dass sie bei der Unterzeichnung einer Initiative ihren vollständigen offiziellen Namen verwenden müssen.

Die luxemburgische Behörde erläuterte auch eine gewisse Flexibilität, wenn möglich: „Bei der manuellen Überprüfung der Unterschriften in Papierform versuchen wir, mögliche Fehler des Unterzeichners zu berücksichtigen (z. B. Wechsel des ersten/letzten Namens, Tauschtag und -monat usw.). In einigen Fällen haben wir jedoch keine andere Wahl, als die Unterschrift abzulehnen.“

Unterstützen Sie die Bürgerinnen und Bürger bei der Unterzeichnung Ihrer Initiative, um sicherzustellen, dass alle Schritte abgeschlossen sind. Das Forum erstellt derzeit ein Infoblatt, auf das Sie auf Ihrer eigenen Website verweisen können, um die Bürgerinnen und Bürger über diese Tipps zu informieren.

Um die Datenanforderungen für die einzelnen Mitgliedstaaten zu erfahren, die die Bürgerinnen und Bürger bei der Unterzeichnung einer Initiative vorlegen müssen, klicken Sie bitte hier

 

3. Informieren Sie die Unterzeichner über die strengen Datenschutzbestimmungen und darüber, dass die Privatsphäre ihrer Daten sehr ernst genommen wird! 

Die Bürgerinnen und Bürger zögern möglicherweise, personenbezogene Informationen zur Unterzeichnung Ihrer Initiative zur Verfügung zu stellen, weshalb es auch in Ihrem Interesse liegt, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden, und dafür zu sorgen, dass sie sicher sind. Die nationalen Behörden betonten, dass während des Überprüfungsprozesses die von den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellten Informationen niemals gespeichert oder ausgehändigt werden. Der Zweck dieser Informationen besteht ausschließlich darin, sicherzustellen, dass die die Initiative unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger EU-Bürger sind und bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Lesen Sie auch die Fragen und Antworten zum Datenschutz auf der EBI-Website, auf die Sie sich beziehen können:  https://citizens-initiative.europa.eu/how-it-works/faq_en#Data-protection

 

4. Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit auf Papier getrennt halten und sie nicht auf demselben Papier unterschreiben lassen! Denken Sie daran, dass Sie die Unterschriften nach Staatsangehörigkeit einreichen müssen.

 

5. Ermutigung der Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung der Online-Signaturplattform. Es gibt einige automatische Kontrollen auf der Online-Plattform, die die Wahrscheinlichkeit verringern, dass die Unterschrift abgelehnt wird. Bei Initiativen, die nach Ende 2022 registriert wurden, können Sie nur das Online-Sammelsystem der Kommission nutzen.

 

Denken Sie daran, dass es wichtig ist, die Bürgerinnen und Bürger bei der Sammlung von Unterschriften zu unterstützen, indem sie über alle für die Unterzeichnung einer Initiative erforderlichen Daten informiert werden, d. h. über die für die Unterzeichnung der Initiative erforderlichen Daten und die Datenschutzvorschriften. Da mehr Bürgerinnen und Bürger die EBI und den Prozess der Unterzeichnung einer Initiative kennen, wird es Ihnen als Organisator leichter werden, validierte Unterschriften zu sammeln. Vergessen Sie aber nicht, dass eine erfolgreiche Unterschriftensammlung aus einer gut geplanten und gut umgesetzten Kampagnenstrategie herrührt!

 

Wenn Sie weitere Fragen zum Überprüfungsverfahren oder zu anderen Aspekten des EBI-Verfahrens haben, können Sie Ihre Fragen an Seek Advice zum EBI-Forum richten. 

 

Um mehr über die Unterschriftensammlung zu erfahren, erfahren Sie, wie Sie Signaturen sammeln können.

Mehr über die Organisation einer Kampagne erfahren Sie, wie eine Kampagne organisiert werdenkann.

Weitere Informationen zum Überprüfungs- und Einreichungsverfahren finden Sie in unserem Online-Kurs (Modul 3, Überprüfung und Einreichung).

 

Möchten Sie den nationalen Behörden weitere Fragen zum Überprüfungsverfahren stellen? Reichen Sie Ihre Fragen im Abschnitt „Anmerkungen“ ein.

 

 

Author of Blog Post - Vasiliki M

 

Autoren

Vasiliki Mustakis

Team des Forums zur Europäischen Bürgerinitiative

Koordinatorin für partizipative Demokratie, Aktionsdienst Europäische Bürger (ECAS) 

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Haftungsausschluss: Die im EBI-Forum vorgebrachten Meinungen spiegeln lediglich die Auffassungen ihrer Verfasser/innen wider und repräsentieren in keiner Weise den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission oder der Europäischen Union.
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