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Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche

 

Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei

„Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“ ist die neunte erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative (EBI). Mit der Initiative wird die Europäische Kommission aufgefordert, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um der Verwendung von Tieren in der Forschung sowie für vorgeschriebene Versuche und Bildungszwecke ein Ende zu setzen.

Die am 30. Juni 2021 registrierte EBI „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ stieß schnell auf breite Zustimmung. Die Unterschriftensammlung begann offiziell am 31. August 2021 und war mit 1 217 916 überprüften Unterstützungsbekundungen besonders erfolgreich. Die Schwellenwerte wurden in 21 Mitgliedstaaten erreicht – ein deutliches Zeichen für die breite Unterstützung in der gesamten EU.

Ziele der Initiative:

  • Schutz und Stärkung des Verbots von Tierversuchen für kosmetische Mittel: Änderung von Rechtsvorschriften, sodass Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz bei allen Inhaltsstoffen kosmetischer Mittel gewährleistet wird, ohne zu irgendeinem Zweck oder Zeitpunkt auf Tierversuche zurückzugreifen
  • Umgestaltung der EU-Chemikalienverordnung: Gewährleistung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch ein Management von Chemikalien, das ohne neue Tierversuchsanforderungen auskommt
  • Modernisierung der Wissenschaft in der EU: Zusicherung der Herausgabe eines Legislativvorschlags, in dem ein Fahrplan für die schrittweise Abschaffung aller Tierversuche in der EU vor Ende der laufenden Wahlperiode aufgestellt wird

Nach der Überprüfung reichte das Organisationsteam seine Initiative am 25. Januar 2023 bei der Europäischen Kommission ein (Pressemitteilung). Daraufhin veröffentlichte die Kommission am 25. Juli 2023 eine Mitteilung, in der sie ihren Standpunkt darlegte – ein entscheidender Schritt in den laufenden Bemühungen, Tierversuche in der gesamten EU durch humane und wissenschaftlich fortschrittliche Alternativen zu ersetzen.

  1. Registrierung der Initiative

    30.6.2021

  2. Beginn der Unterschriftensammlung

    31.8.2021

  3. Abschluss der Unterschriftensammlung

    31.8.2022

  4. Initiative durch die Europäische Kommission für gültig befunden

    25.1.2023

  5. Antwort der Europäische Kommission

    25.7.2023

Was war der Schlüssel zum Erfolg von „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“?

„Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ schaffte es nicht nur, alle Ziele zu erreichen, sondern schoss mit über 1,2 Millionen Unterschriften und den erreichten Schwellenwerten in 21 Mitgliedstaaten weit über die Mindestanforderungen von 1 Million Unterschriften und die in 7 Ländern zu erreichenden Schwellenwerte hinaus. Laut dem Organisationsteam war der Erfolg vor allem drei Faktoren zu verdanken:

Strategische Vorbereitung

Aufbauend auf Erfahrungen aus früheren Europäischen Bürgerinitiativen legte das Team ein Unterschriftenziel für jeden Mitgliedstaat fest. Die Anpassung der Marketingstrategie im Laufe der Kampagne war ebenfalls ein Schlüssel zum Erfolg.

Klare und erreichbare Ziele

Die Initiative verfolgt klare, greifbare Ziele, die mit dem EU-Recht in Einklang stehen und unterstreicht damit ihre Umsetzbarkeit. Mit ihrem Fokus auf die Anpassung zentraler Rechtsvorschriften fand die Initiative überall in der EU Anklang und konnte schließlich 21 Mitgliedstaaten hinter sich vereinen.

Wirksame Zusammenarbeit

Ein starkes Bündnis von Tierschutzorganisationen und Unternehmen spielte eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung der Botschaft. Das Organisationsteam stellte seinen Partnern Kommunikationsmaterial zur Verfügung, womit diese ihr Publikum direkt ansprechen und noch mehr Aufmerksamkeit generieren konnten.

Die Strategie von „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“

 

Vorbereitung

2014 veröffentlichten die Europäische Chemikalienagentur und die Kommission eine gemeinsame Erklärung, aus der hervorging, dass kosmetische Inhaltsstoffe unter bestimmten Umständen weiterhin an Tieren getestet werden können. Diese Nachricht kam nur 18 Monate nach der vollständigen Umsetzung des Test- und Vermarktungsverbots für Kosmetika und löste damit eine Welle der Empörung und Ablehnung in der gesamten EU aus. Nach jahrelangen erfolglosen Kampagnen, die die fünf größten EU-weit aktiven Tierschutzorganisationen (PETA, Cruelty Free Europe, Eurogroup for Animals, European Coalition to End Animal Experimentation, Humane Society International/Europe) separat durchgeführt hatten, schlossen sie sich mit dieser EBI gegen Tierversuche zusammen. 

Das Organisationsteam der Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ achtete darauf, pragmatische und erreichbare Ziele festzulegen, die (vor allem) im Einklang mit den EU-Verträgen stehen. Eine Rechtsberatung durch Sachverständige des EBI-Forums half bei der Registrierung der Kampagne. 

In der Vorbereitungsphase tauschte sich das Organisationsteam der Initiative mit Organisationsteams früherer EBI aus und profitierte so von deren Erfahrungen zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Kampagnen. 

Vor der Durchführung der Kampagne musste ein Netzwerk aufgebaut werden, um eine erfolgreiche Online-Kampagne zu starten. Das Organisationsteam kontaktierte eine Reihe von Tierschutzorganisationen und Unternehmen, deren Werte sich mit denen der Initiative deckten, um ihre Botschaft zu verbreiten. Während der gesamten Kampagne wurde das Partnernetzwerk aktiv eingebunden. Das Organisationsteam hielt stets Kontakt mit seinen Partnern und stellte ihnen Kommunikationsmittel zur Verfügung.

Mittelbeschaffung und Ressourcen

Das Organisationsteam von „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ sammelte insgesamt 2 160 614,83 EUR an Spenden und anderen Mitteln von 22 Sponsoren, darunter größere Beiträge von Organisationen wie PETA und Dove. Diese Mittel stammten aus insgesamt 91 Spenden.

Finanzierungsquellen (EUR)

 

 Hinweis: Weitere Informationen über die Unterstützung und Finanzierung von „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ finden Sie auf der Seite der Initiative im EBI-Register. Nur Beiträge von über 500 EUR pro Spender müssen gemeldet werden.

Kampagnenstrategie und Plan für die Sammlung von Unterschriften

Das Organisationsteam der Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ stellte die Interaktion mit seinem Partnernetzwerk in den Mittelpunkt. Es richtete Webinare aus, stellte digitale Ressourcen in einem eigens dafür eingerichteten Bereich zur Verfügung und blieb per E-Mail stets in Kontakt. Im Laufe der Kampagne wechselte das Organisationsteam von E-Mail auf Slack (eine Online-Kooperationsplattform), um sein Netzwerk auf dem Laufenden zu halten, Informationen auszutauschen, Fragen zu beantworten und Unterstützung von Partnern zu erhalten. 

Neben den stets offenen Kommunikationskanälen standen den Partnern auch Kommunikationsmaterialien zur Verfügung, die sie mit ihren eigenen Logos personalisieren konnten. Um Medien und Öffentlichkeit für das Thema zu begeistern, stellte das Organisationsteam internationale Tage in den Fokus, die für die Initiative relevant waren (z. B. internationaler Katzentag), und entwarf Materialien für jedes der drei Ziele. Außerdem machten sie die Nutzung der Plattform zur Unterschriftensammlung mithilfe von Informationsvideos und weiteren Ressourcen so einfach wie möglich. Influencer und Prominente wie Sir Paul McCartney, Comedian Ricky Gervais, die finnische Heavy-Metal-Band Lordi, Schauspielerin Evanna Lynch und Sänger Red Canzian sorgten mit Videos in verschiedenen Sprachen ebenfalls für Aufmerksamkeit. Das Organisationsteam arbeitete auch mit der lokalen Presse zusammen und machte mit Demos und Street Art auf die Kampagne aufmerksam.

 

Neben der Koordinierung mit Interessenträgern und Multiplikatoren erhob das Organisationsteam auch (soweit möglich) die erforderlichen Daten, um die Entwicklung der Kampagne zu bewerten und Anpassungen vorzunehmen. Das Organisationsteam wertete Werbeeffekte aus und übernahm gut funktionierende Strategien in anderen Mitgliedstaaten.

100 nationale Organisationen und ihre Unterstützer sowie tierversuchsfreie internationale Marken wie Dove und The Body Shop warben für die Initiative.

Unterschriftensammlung und -überprüfung

Die Unterschriftensammlung war gut überlegt und sorgfältig geplant. Für jeden Mitgliedstaat wurde eine Unterschriftenanzahl festgelegt, die erreicht werden sollte. Diese Zahl basierte auf mehreren Faktoren: der Unterschriftenanzahl, die zuvor in dem Mitgliedstaat für ähnliche Kampagnen gesammelt wurde, der Zahl der unterstützenden Organisationen vor Ort und der Online-Reichweite lokaler Organisationen. Auch mögliche Faktoren, die Bürgerinnen und Bürger vom Unterzeichnen abhalten könnten, wie z. B. technische Schwierigkeiten oder die Angabe persönlicher Daten online, wurden berücksichtigt. Nach Prüfung dieser Faktoren ermittelte das Organisationsteam die Schwerpunktländer, die seine Marketingstrategie prägen und mindestens eine Millionen Unterschriften garantieren würden.

Trotz sorgfältiger Planung und Vorbereitung ergaben sich während der Unterschriftensammlung Schwierigkeiten. Die Kampagnenstrategie musste aufgrund verschiedener Faktoren angepasst werden: Einerseits ging die Unterschriftensammlung in manchen Mitgliedstaaten nur schleppend voran, andererseits erforderten Krisensituationen wie der andauernde Angriffskrieg auf die Ukraine eine Umverteilung von Energien und Ressourcen seitens der Partnerorganisationen, um Bedürftigen zu helfen. Das Organisationsteam nutzte Informationsvideos zur Erläuterung des zentralen Online-Sammelsystems der Kommission. Trotzdem gaben einige Bürgerinnen und Bürger an, dass sie nicht wüssten, was von ihnen verlangt würde und warum so umfangreiche persönliche Daten erforderlich seien. Darüber hinaus sollten Werbeanalysen (wie bereits erwähnt) dazu beitragen, die Marketingstrategie während der gesamten Kampagne zu verbessern. Allerdings stellte sich heraus, dass die Daten, die das zentrale Online-Sammelsystem lieferte, nicht detailliert genug waren, um sie für die Kampagne in den sozialen Medien zu nutzen. Daher trugen sie nur bedingt zu einer Verbesserung der Strategie bei. Diese Funktion wurde seitdem im System verbessert. Dennoch passte das Organisationsteam seine Strategie nach Möglichkeit stets an.

Die Unterschriftensammlung für die Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ endete am 31. August 2022. Die Unterstützungsbekundungen wurden den für ihre Prüfung zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten vorgelegt. Nach dem förmlichen Verfahren erklärten die nationalen Behörden schließlich 1 217 916 Unterschriften für gültig. Die erforderlichen Schwellenwerte wurden in 21 Mitgliedstaaten erreicht – ein Rekord!

Anschließend wurde die Initiative am 25. Januar 2023 förmlich bei der Europäischen Kommission eingereicht, womit die sechsmonatige Prüfungsphase begann.

Anzahl an Unterstützungsbekundungen pro Mitgliedstaat für die Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“

 

Die Mitgliedstaaten, in denen die Schwellenwerte erreicht wurden, sind auf der Karte mit einem Häkchen markiert. „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ erreichte die Mindestzahl an Unterschriften in 21 Mitgliedstaaten. Die Liste mit den genauen Unterschriftenzahlen pro Mitgliedstaat finden Sie auf der Seite der Initiative im EBI-Register.

In der Lobby-Phase die Dynamik beibehalten

Mit Beginn der Lobby-Phase der Kampagne musste auch die bisherige Dynamik beibehalten werden. Dazu gehörte die Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) und wichtigen Entscheidungsträgern. Das Organisationsteam erstellte verschiedene Unterlagen, wie beispielsweise Materialien und Schreiben, die die Partner den Behörden in ihren Regionen vorlegen konnten. Dazu gehörte auch ein detailreiches Informationspapier, das vor dem Treffen der Kommissionsmitglieder und der Anhörung im Europäischen Parlament verteilt wurde. In einem Dokument mit Fragen und Antworten behandeln und widerlegen sie Aussagen, die sie für unbegründet oder irreführend hielten. 

Darüber hinaus stellte das Organisationsteam seine Initiative in einer Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Wohlergehen und Erhaltung von Tieren im Europäischen Parlament vor. Sie arbeiteten aktiv mit den Mitgliedern dieser Gruppe zusammen, um sie auf die Plenardebatte am 10. Juli 2023 vorzubereiten.

Wie ging es weiter?

Einreichung und Treffen mit der Kommission

Nachdem die Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ am 25. Januar 2023 offiziell eingereicht worden war (Pressemitteilung), traf sich das Organisationsteam am 17. März 2023 mit Věra Jourová, Kommissionsvizepräsidentin mit Zuständigkeit für Werte und Transparenz, und Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt (Fotos).

 

Öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament

Am 25. Mai 2023 fand eine öffentliche Anhörung zur Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ im Europäischen Parlament statt (öffentliche Anhörung, Aufzeichnung). Das Organisationsteam stellte die Ziele der Initiative vor und sprach mit den MdEP (Europa ohne Tierversuche – Erkenntnisse). Auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 10. Juli 2023 wurde die Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ erörtert (Aufzeichnung).

Antwort der Europäischen Kommission

Am 25. Juli 2023 reagierte die Kommission in einer Mitteilung auf die Initiative. Die Kommission begrüßte die Initiative und stellte fest, dass der Tierschutz den EU-Bürgerinnen und -Bürgern weiterhin ein wichtiges Anliegen ist. In der Mitteilung wurden die einzelnen Vorschläge der Initiative bewertet (Pressemitteilung).

Sie betont die führende Rolle der EU bei der schrittweisen Einstellung der Verwendung von Tieren für Versuche und der Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen. Konkret schlug die Kommission folgende legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen als Reaktion auf die Ziele der Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“ vor:

  • Das Verbot von Tierversuchen im Rahmen der EU-Kosmetikverordnung sollte weiterhin angewendet und durchgesetzt werden.
  • Ausgehend von dem Ergebnis einer laufenden gerichtlichen Überprüfung sollte bewertet werden, ob legislative Änderungen erforderlich sind, um die Schnittstelle zwischen der EU-Kosmetikverordnung und der REACH-Verordnung zu klären.
  • Ein Fahrplan zur Abschaffung von Tierversuchen bei Stoffsicherheitsbeurteilungen mit mehreren Maßnahmen und einem schrittweisen Ersetzen von Tierversuchen unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger sollte ausgearbeitet werden.
  • Eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung der Abschaffung von Tierversuchen in Forschung, Aus- und Weiterbildung (einschließlich Forschungsworkshops) und zur Unterstützung neuer Ausbildungsinitiativen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Anfangsphase ihrer beruflichen Laufbahn sollte eingeführt werden.
  • Die Forschung zu Alternativen zu Tierversuchen sollte weiterhin mit EU-Mitteln unterstützt werden.

Am 8. November 2023 traf sich das Organisationsteam mit Kommissar Sinkevičius, um die Reaktion der Kommission auf die EBI zu diskutieren.

 

Tipps und Hinweise für künftige Organisationsteams

Tipps von dem Organisationsteam von „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei“, damit auch Ihre EBI Erfolg hat:

Vorbereitung ist alles 

Machen Sie es Ihren Partnerorganisationen so einfach wie möglich, Ihre Botschaft zu verbreiten, indem Sie übersetztes Werbematerial, adaptierbare digitale Ressourcen und anpassbare Kampagnenmaterialien zur Verfügung stellen. Je einfacher Sie es Ihren Partnern machen, desto mehr werden sie sich engagieren.

Stellen Sie ein vielfältiges Team zusammen

Sie brauchen nicht nur Personen in Ihrem Team, die sich mit Ihrem Thema auskennen, sondern auch solche, die ansprechende Inhalte erstellen, die Ergebnisse der Kampagne analysieren, die Zusammenarbeit mit anderen fördern und mit relevanten MdEP in Kontakt treten können.

Behalten Sie den Überblick über Ihre Finanzen

Behalten Sie Ihre Finanzen (einschließlich Sachleistungen) im Auge. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge von mehr als 500 EUR (sowie Sachleistungen, die diesen Wert erreichen oder überschreiten würden) anzumelden.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Expertinnen und Experten!

Weitere Informationen

FÜR DEN SCHUTZ KOSMETISCHER MITTEL OHNE TIERQUÄLEREI UND EIN EUROPA OHNE TIERVERSUCHE