Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein transnationales Instrument für demokratische Teilhabe, durch das die Bürgerinnen und Bürger der EU die Möglichkeit erhalten, die europäische Politik mitzugestalten, indem sie die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift zu einem bestimmten Thema ihres Zuständigkeitsbereichs vorzulegen. Dazu bedarf es einer transnationalen Kampagne, mit deren Hilfe innerhalb von 12 Monaten insgesamt mindestens eine Million Unterschriften sowie die erforderliche Mindestanzahl an Unterschriften in wenigstens sieben Mitgliedstaaten gesammelt werden. Die Vorbereitungsphase ist dabei einer der kritischsten Schritte im gesamten Prozess.
Die Organisation einer Kampagne für eine Europäische Bürgerinitiative nimmt viel Zeit und Ressourcen in Anspruch. Unter anderem sind Finanzmittel, personelle Ressourcen, IT-Support, rechtliche Beratung und Übersetzungen nötig. In diesem Leitfaden geht es um die Meldung finanzieller (und sonstiger) Unterstützung während der einzelnen Phasen einer Europäischen Bürgerinitiative.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Finanzmittel für Ihre Kampagne beschaffen können, lesen Sie bitte den Leitfaden Fundraising: Ihre Kampagne.
Warum müssen Organisatoren die Quellen erhaltener Unterstützung und Finanzierung melden?
Die Meldung der Quellen erhaltener Finanzierung und Unterstützung sorgt für vollständige Transparenz bei allen Initiativen. Die Angabe der Quellen finanzieller und sonstiger Unterstützung ist in der EBI-Verordnung zwingend vorgeschrieben. Konkret sind klare, präzise und umfassende Angaben zu allen Quellen erhaltener Finanzierung zu machen, deren Umfang 500 EUR pro Sponsor überschreitet. Diese Angaben müssen auf der offiziellen EBI-Website und auf Ihrer Website zur Kampagne veröffentlicht werden.
Die Organisatoren müssen die Quellen erhaltener Finanzierung und sonstiger Unterstützung pro Sponsor offenlegen. Angaben zu bereits erhaltener Finanzierung und Unterstützung müssen Sie zeitgleich mit der Einreichung Ihres Antrags auf Registrierung machen; anschließend sind die Angaben ab dem Tag der Eintragung der Initiative in das Register mindestens alle zwei Monate zu aktualisieren.
Wenn Ihnen ein Sponsor beispielsweise viermal finanzielle Unterstützung im Umfang von je 260 EUR leistet, so müssen Sie dies bei Überschreitung des Schwellenwerts von 500 EUR innerhalb von zwei Monaten melden und den Betrag in der Folge jedes Mal aktualisieren, wenn weitere Unterstützung hinzukommt. Wenn Ihnen ein Sponsor alle drei Monate finanzielle Unterstützung im Umfang von je 260 EUR leistet, so müssen Sie dies melden, wenn die finanzielle Unterstützung im sechsten Monat 500 EUR überschreitet. Im Ergebnis sollen alle Quellen einer Unterstützung oder Finanzierung im Umfang von mehr als 500 EUR gemeldet werden, die Sie von der Registrierung Ihrer Initiative bis zur Einreichung Ihrer Initiative bei der Kommission erhalten.
Dadurch gewinnt Ihre Europäische Bürgerinitiative auch an Glaubwürdigkeit, da so deutlich wird, dass sie tatsächlich unterstützt wird.
Wer gilt als Sponsor?
Als Sponsoren gelten:
- natürliche oder juristische Personen, die Finanzmittel oder Unterstützung im Umfang von mehr als 500 EUR bereitstellen;
- Organisationen/juristische Personen, die nicht finanzielle Unterstützung auf ehrenamtlicher Basis leisten.
Privatpersonen, die nicht finanzielle Unterstützung – zum Beispiel auf ehrenamtlicher Basis – leisten, gelten im Sinne der EBI-Verordnung nicht als Sponsoren. Ihre Leistungen müssen daher nicht gemeldet werden.
Führen Sie sorgfältig Buch über alle Quellen der Unterstützung und Finanzierung, um sich die Meldung zu erleichtern. Bedenken Sie, dass die Offenlegung aller Quellen der Unterstützung und Finanzierung der Gewährleistung der Transparenz dient.
Die Meldung finanzieller und sonstiger Unterstützung im Überblick
Bei Einreichung des Antrags auf Registrierung ihrer Europäischen Bürgerinitiative müssen die Organisatoren alle Quellen bereits erhaltener Unterstützung und Finanzierung im Organisatorenkonto melden, z. B.:
- Name des Sponsoren
- Datum des Erhalts der Unterstützung
- Art
- Betrag in EUR
- Sonstige Unterstützung
Danach muss die Meldung ab Eintragung der Initiative in das Register mindestens alle zwei Monate erfolgen (siehe untenstehende Zeitleiste). Wenn Sie zum Zeitpunkt der Registrierung keine Quellen der Unterstützung und/oder Finanzierung zu melden haben, wählen Sie einfach „Ich erkläre hiermit, dass die Initiative keine Unterstützung und/oder Finanzierung erhält“.
Zeitleiste für die Meldung erhaltener Unterstützung
Szenarium 1: Wenn Ihre Initiative die Schwelle von einer Million Unterschriften erreicht, müssen Sie erhaltene Finanzierung und Unterstützung melden, bis die Initiative der Kommission zur Prüfung vorgelegt wird.
Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative
Geben Sie bei der Einreichung Ihrer EBI zur Registrierung eine Finanzierung (sofern vorhanden) an.
Unterschriftensammlungszeitraum (12 Monate)
Aktualisierung der Angaben alle zwei Monate
Einreichung der Europäischen Bürgerinitiative
Fortlaufende Aktualisierung der Angaben bis zur offiziellen Einreichung Ihrer Europäischen Bürgerinitiative bei der Europäischen Kommission
Szenarium 2: Wenn Ihre Initiative die Schwelle von einer Million Unterschriften nicht erreicht, müssen Sie erhaltene Finanzierung und Unterstützung bis zum Ende des Sammlungszeitraums melden.
Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative
Geben Sie bei der Einreichung Ihrer EBI zur Registrierung eine Finanzierung (sofern vorhanden) an.
Unterschriftensammlungszeitraum (12 Monate)
Aktualisierung der Angaben alle zwei Monate
Ende des Sammlungszeitraums
Keine weitere Meldung erhaltener Unterstützung
Hinzufügen neuer Quellen erhaltener Unterstützung und Finanzierung sowie Aktualisieren bereits gemeldeter Quellen
Die Organisatoren erhalten in ihrem Organisatorenkonto eine automatische Erinnerung, die Angaben zu Finanzierung und Unterstützung zu aktualisieren. Um neue Quellen der Finanzierung und Unterstützung hinzuzufügen, muss der Organisator unter der Registerkarte „Meine Initiative“ im Menü auf der linken Seite des Organisatorenkontos auf „Finanzierungsquellen aktualisieren“ klicken.
Machen Sie auf der Seite Unterstützung und Finanzierung die geforderten Angaben zum Sponsoren, geben Sie also dessen Namen, das Datum und den Betrag in EUR an. Anschließend klicken Sie an, ob es sich dabei um eine Organisation oder einen privaten Sponsoren handelt. Wenn es sich um eine Organisation handelt, wählen Sie „Organisation“ aus und klicken Sie auf „Sponsor hinzufügen“, um die Angaben in die Liste aufzunehmen.
Bei privaten Sponsoren haben Sie die Möglichkeit, den Namen des privaten Sponsoren anzeigen oder verbergen zu lassen. Wenn der Name des privaten Sponsoren öffentlich ist, machen Sie die geforderten Angaben zum Sponsoren, geben Sie also dessen Namen, das Datum und den Betrag in EUR an. Anschließend klicken Sie auf „Öffentlich“. Wenn alle Angaben gemacht sind, klicken Sie auf „Sponsor hinzufügen“, um die Angaben in die Liste aufzunehmen.
Soll der private Sponsor anonym bleiben, wiederholen Sie dieselben Schritte wie oben und wählen Sie „Anonymisiert“ statt „Öffentlich“. Anschließend klicken Sie wiederum auf „Sponsor hinzufügen“, um die Angaben in die Liste der Sponsoren aufzunehmen.
Weitere Informationen über die Veröffentlichung der Namen privater Sponsoren finden Sie hier: Datenschutzpolitik – Erfassung personenbezogener Daten der Organisatoren von Europäischen Bürgerinitiativen im EBI-Register
Durch eine Organisation erbrachte wirtschaftlich nicht messbare Unterstützung (sonstige Unterstützung) muss ebenfalls gemeldet werden. Um wirtschaftlich nicht messbare Unterstützung zu melden, geben Sie den Namen des Sponsoren an, der sie leistet, wählen Sie „Organisation“ und beschreiben Sie kurz die Unterstützung. Wenn Sie mehr Informationen hinzufügen möchten als im Feld vorgesehen, haben Sie die Möglichkeit, ein Dokument hochzuladen.
Sämtliche Quellen der Finanzierung und sonstigen Unterstützung, die Sie melden, werden in einer Tabelle auf der Seite „Unterstützung und Finanzierung“ des Organisatorenkontos aufgeführt (siehe nachstehende Tabelle).
Name des Sponsoren | Datum | Art | Sichtbarkeit | Betrag in EUR |
---|---|---|---|---|
Name des Sponsoren | 5.4.2024 | Organisation | Öffentlich | 1 000 |
Name des Sponsoren | 15.4.2024 | Privater Sponsor | Anonymisiert | 510 |
Name des Sponsoren | 20.5.2024 | Privater Sponsor | Anonymisiert | 510 |
Name des Sponsoren | 10.6.2024 | Organisation | Öffentlich | 650 |
Sobald Sie alle Sponsoren für den Zweimonatszeitraum hinzugefügt haben, bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben, und klicken auf Validierung beantragen.
Sobald Ihre neu gemachten Angaben zu Quellen der Unterstützung und Finanzierung validiert sind, werden sie auf der EBI-Website auf der offiziellen Seite Ihrer Initiative angezeigt (siehe nachstehendes Beispiel).
Finanzierungsquellen
Stand: 17.6.2024
Name des Sponsoren | Datum(1) | Betrag in EUR(2) |
---|---|---|
Organisation A | 5.4.2024 | 1 000 |
Privater Sponsor (anonymisiert)(3) | 15.4.2024 | 510 |
Organisation B | 20.5.2024 | 550 |
Name des Sponsoren (sichtbar) | 10.6.2024 | 650 |
Unterstützung und Finanzierung insgesamt: 2.710,00 Euro
(1) Datum des Erhalts der Unterstützung. Bei Sachleistungen geben Sie bitte das Datum der erstmaligen Erbringung an.
(2) Tatsächlich erhaltene Unterstützung oder geschätzter Wert der Sachleistungen.
(3) Der Name ist nicht genannt, da der Sponsor anonym bleiben möchte.
Sonstige Unterstützungsquellen
Stand: 1.6.2024
Name des Sponsoren | Datum(4) | Beschreibung |
---|---|---|
Organisation A | 5.4.2024 | Beschreibung der Unterstützung |
Organisation B | 20.5.2024 | Beschreibung der Unterstützung |
(4) Datum des (im Falle eines Zeitraums erstmaligen) Erhalts der Unterstützung.
Um einen Eindruck zu bekommen, wie die Angaben zu Quellen der Unterstützung und Finanzierung auf Ihrer offiziellen EBI-Seite angezeigt werden, können Sie bei aktuellen Europäischen Bürgerinitiativen nachschauen:
Sie haben noch Fragen zur Meldung von Unterstützung? Im EBI-Forum können Sie Kontakt zu unseren Expert*innen aufnehmen, die Ihnen gerne weiterhelfen!
Fragen und Antworten
Gesammelte Unterstützungsbeiträge unter 500 EUR müssen nicht gemeldet werden.
Die Gründung einer juristischen Person ist nicht erforderlich. Ihre NRO kann als Hauptkoordinator der EBI auftreten. Das wird bei den verschiedenen Europäischen Bürgerinitiativen unterschiedlich gehandhabt. Wenn Sie möchten, können Sie für Ihre EBI eine juristische Person gründen. Der Vorteil der Gründung einer juristischen Person besteht darin, dass diese Rechtsperson rechtlich für die Verwaltung der Initiative einschließlich der Datenschutzaspekte zuständig ist, und nicht der Vertreter oder die Vertreterin. Der Vertreter oder die Vertreterin wird ermächtigt, im Namen der Rechtsperson zu handeln.
Sie können jedes Bankkonto dafür nutzen oder ein neues Bankkonto einrichten, wenn Sie dies für erforderlich halten. Sie können das Bankkonto Ihrer NRO für Spenden nutzen. Sie müssen jedoch Buch über gesammelte Spenden führen.
Zur Einrichtung eines Bankkontos eigens für Spenden sollten Sie sich über die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften informieren und sich bei Ihrer Bank über die Vorgehensweise erkundigen.
In diesem Fall (z. B. wenn Organisation X aus Belgien Mittel in Höhe von 1 000 EUR bereitstellt und das deutsche Büro derselben Organisation 600 EUR bereitstellt), müssen Sie die Höhe der Finanzierung für jede Landesniederlassung getrennt angeben, auch wenn diese Teil derselben Organisation ist. Sie müssten demnach 1 000 EUR Unterstützung von Organisation X Belgien und 600 EUR von Organisation X Deutschland melden. Auf der Website der Initiative Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei können Sie sehen, wie finanzielle Unterstützung von Zweigniederlassungen derselben Organisation mit Sitz in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeldet wurde.
Unterstützungsbeträge sind für jedes Land gesondert anzugeben, auch wenn es sich um Zweigniederlassungen derselben Organisation handelt. Da die Einzelsummen im vorliegenden Fall jeweils unter dem Schwellenwert von 500 EUR liegen, müssen Sie sie nicht melden. Sollte jedoch eine dieser Landeszweigstellen zusätzliche Beträge anbieten, müssen Sie den Gesamtbetrag für das betreffende Land angeben, wenn dieser 500 EUR übersteigt.
Wenn Sie die Schwelle von einer Million Unterschriften nicht erreichen, endet der Meldezeitraum mit dem Ende des Sammlungszeitraums. Im entgegengesetzten Fall müssen Sie bis zur Einreichung Ihrer Europäischen Bürgerinitiative bei der Kommission weiterhin Meldung erstatten.