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Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Europäische Bürgerinitiative 2.0 – eine Stimme für die Bürgerinnen und Bürger der EU

Aktualisiert am: 05/07/2019

 

Die neue Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative ist der nächste wichtige Schritt für dieses bahnbrechende Instrument der partizipativen Demokratie. Die Juncker-Kommission erkannte den Wert der Europäischen Bürgerinitiative an, „damit sich die europäischen Bürgerinnen und Bürger Gehör verschaffen [und] die EU-Organe direkt auffordern können, in den Fragen tätig zu werden, mit denen sie sich wirklich befassen“. Die neue Verordnung erleichtert dies.

 

Start einer Initiative

Das Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative ist nach wie vor ein anspruchsvolles Verfahren für die Organisatoren von Initiativen.  Eine stärkere Unterstützung über Kontaktstellen in allen Mitgliedstaaten und eine von der Kommission betriebene Kooperationsplattform sind dringend notwendige Entwicklungen. Eine wichtige technische Änderung besteht darin, dass die Ausschüsse nun juristische Personen sein können, wodurch die individuelle rechtliche Haftung der Organisatoren verringert wird.

Der Ansatz der Kommission zur Registrierung einer Initiative ist in jüngster Zeit flexibler geworden, was zum Teil auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs gegen diese Initiative zurückzuführen ist. Die Verordnung bestätigt diesen Ansatz, da nun eine teilweise Registrierung und Überarbeitung von Initiativen möglich ist. Diese willkommene Änderung erhöht das Potenzial der EBI, einen Beitrag zur öffentlichen Debatte in der EU zu leisten. Allerdings stellt sich die Frage, wie das Registrierungsverfahren in der Praxis funktionieren wird, so dass möglicherweise eine weitere Überprüfung erforderlich ist.

Sammlung der Unterstützung

Die Organisatoren können nun wählen, wann sie ihre Kampagnen starten, und zwar bis zu sechs Monate nach der Anmeldung. Dies trägt entscheidend zur Planung der Kampagne bei.

Die Anforderungen an die Identifizierung stellten ein großes Hindernis für Bürgerinnen und Bürger dar, die Initiativen unterstützen wollen. Die erste Option für die Mitgliedstaaten besteht nun darin, nur den Namen, den Wohnsitz und das Geburtsdatum vorzuschreiben, was eine wichtige Vereinfachung darstellt. Leider wurde noch keine vollständige Standardisierung erreicht, und die Mitgliedstaaten haben nach wie vor die zweite Möglichkeit, von den Bürgern eine Identifikationsnummer zu verlangen. Die Gewährung von Unterstützung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit bedeutet auch, dass nun alle mobilen EU-Bürger Initiativen unterstützen können, unabhängig davon, wo sie leben.

Die Kommission wird ein zentrales Online-System für die Sammlung der Unterstützung für alle Initiativen bereitstellen, wodurch sowohl die Kosten für die Organisatoren als auch die Komplexität für die Mitgliedstaaten verringert werden. Der Ausschluss individueller Sammelsysteme hat jedoch einige in der Zivilgesellschaft enttäuscht.

Das Alter für die Unterstützung einer Initiative kann nun auf 16 Jahre festgelegt werden, wenn ein Mitgliedstaat dies wünscht, obwohl sich dies, ohne dies zu tun, kaum ändern kann.

Einreichung und Auswirkungen

Die Kommission behält die rechtliche Kontrolle über die Auswirkungen einer erfolgreichen Initiative, und die Kommission ist nicht verpflichtet, tätig zu werden. Allerdings gibt es einige positive Entwicklungen in Bezug auf den potenziellen politischen Einfluss einer Initiative. Die Organisatoren werden erfolgreiche Initiativen in einem Treffen mit der Kommission und bei einer Anhörung im Europäischen Parlament vorstellen, das auch eine Plenardebatte über erfolgreiche Vorschläge für eine europäische Bürgerinitiative abhalten wird. Der Untersuchungszeitraum wurde ebenfalls auf sechs Monate verlängert. Hoffentlich werden diese Änderungen den politischen Einfluss der Europäischen Bürgerinitiative verstärken, der bisher eines ihrer größten Mängel ist.

Insgesamt stellt die Verordnung einen positiven Fortschritt für die partizipative Demokratie in der EU dar. Die Europäische Bürgerinitiative ist jedoch noch sehr jung und muss weiterentwickelt werden, insbesondere in der wichtigen Endphase, in der über die Auswirkungen einer Initiative auf die EU-Politik entschieden wird. In der neuen Verordnung wurden vier Jahre als Zeit festgelegt, um auf die künftige Entwicklung dieses wichtigen Teils der Demokratie in der EU zu warten.

Autoren

Dr. James Organ

Hochschule für Rechts- und Sozialrecht, Universität Liverpool

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Haftungsausschluss: Die im EBI-Forum vorgebrachten Meinungen spiegeln lediglich die Auffassungen ihrer Verfasser/innen wider und repräsentieren in keiner Weise den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission oder der Europäischen Union.