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Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Sprachliche Anforderungen für die Einleitung einer Initiative

Autor: Forum Team |
Aktualisiert am: 29 September 2020 |
Anzahl der Ansichten: 1289

Hallo,

Hier können wir über die sprachlichen Anforderungen für die Einleitung einer Initiative sprechen.

Gibt es sprachliche Anforderungen für die Einleitung einer EBI?

In der Praxis: wenn die 7 Organisatoren dieselbe Sprache sprechen (die nicht zu den Arbeitssprachen der Europäischen Kommission gehört), können sie die Initiative in ihrer eigenen Sprache einreichen? Oder gibt es Sprachkenntnisse?

Übersetzt die Kommission in alle EU-Sprachen, wenn die Initiative angenommen wird?

Vielen Dank!
 

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Kommentare

Inactive user | 29 September 2020

Hallo,

Vielen Dank für die Aufnahme dieses Gesprächs, bei dem es um einen sehr wichtigen Aspekt im Zusammenhang mit der Einleitung einer Europäischen Bürgerinitiative geht.

Um diese Frage zu beantworten, können die Organisatoren eine Initiative in jeder der 24 Amtssprachen der EU einreichen.

Um eine geplante Initiative registrieren zu lassen, muss der/die Vertreter/in der Organisatorengruppe mit seiner/ihrer E-Mail-Adresse ein Organisatoren-Konto einrichten und die Pflichtfelder ausfüllen. Die Beschreibung der vorgeschlagenen Initiative darf nicht länger als 1200 Zeichen (ohne Leerzeichen) sein. Ein Anhang mit maximal 5000 Zeichen (ohne Leerzeichen) kann ebenfalls hinzugefügt werden.

Sobald die Initiative registriert ist, stellt die Europäische Kommission kostenlose Übersetzungen des Inhalts der Initiative (einschließlich ihres Anhangs) in alle EU-Sprachen zur Verfügung.

Gerne können Sie mehr zu diesem Thema beitragen.