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Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Erleichterung der Anerkennung von A.M.I. ausgebildeten Lehrkräften in Montessori in der gesamten EU

Autor: Sofia Ramires |
Aktualisiert am: 22/02/2024 |
Anzahl der Ansichten: 209

Die folgende Richtlinie sieht die Anerkennung von A.M.I. Montessori-Berufsqualifikationen für Berufe vor, die sowohl in dem Mitgliedstaat, in dem die Qualifikation erworben wurde, als auch in dem Mitgliedstaat, in dem der Bewerber seinen Beruf ausüben möchte, reglementiert sind.

 

Auf der Grundlage von Artikel 166 Absatz 4 AEUV und Artikel 165 AEUV fordern wir die Empfehlung der Europäischen Kommission für die Zusammensetzung Montessori in der Europäischen Union. 

Da die Montessori-Pädagogik in Europa im öffentlichen und privaten Sektor weit verbreitet ist, könnte die Europäische Kommission den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, die diese Qualifikation anerkennen, und denjenigen, die die Qualifikation nicht anerkennen, fördern oder versuchen, die Mobilität der ausgebildeten Montessori-Lehrkräfte durch die Förderung von Austauschprogrammen zu erhöhen oder die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, die Montessori-Lehrkräfte und öffentliche Lehrkräfte ausbilden, zu fördern.

Diese Anerkennung fördert die Verbesserung von Qualität und Gerechtigkeit in der Bildung in den Mitgliedstaaten.

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Kommentare

Sofia Ramires | 24/02/2024

Gemäß Artikel 166 Absatz 4 AEUV kann die Kommission Maßnahmen empfehlen, die zur Verwirklichung bestimmter binnenmarktrelevanter Ziele beitragen, die in Artikel 166 Absatz 2 AEUV aufgeführt sind. Sie umfassen: „Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt“; „Erleichterung des Zugangs zur Berufsbildung und Förderung der Mobilität von Ausbildern und Praktikanten, insbesondere junger Menschen“; „Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen im Bereich der beruflichen Bildung“; und „Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Fragen der Ausbildungssysteme der Mitgliedstaaten.
 

Auf der Grundlage von Artikel 166 Absatz 4 AEUV könnte die von der Association Montessori Internationale akkreditierte Montessori-Ausbildung eine mögliche unverbindliche Maßnahme sein, die die Kommission empfehlen könnte.
 

Vor dem Hintergrund von Artikel 165 AEUV wird die Kommission ersucht, Leitlinien oder Empfehlungen vorzuschlagen, die es den an Montessori ausgebildeten Lehrkräften ermöglichen würden, in der gesamten EU leichter anerkannt zu werden.

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Haftungsausschluss: Die im EBI-Forum vorgebrachten Meinungen spiegeln lediglich die Auffassungen ihrer Verfasser/innen wider und repräsentieren in keiner Weise den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission oder der Europäischen Union.
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