Die folgende Richtlinie sieht die Anerkennung von A.M.I. Montessori-Berufsqualifikationen für Berufe vor, die sowohl in dem Mitgliedstaat, in dem die Qualifikation erworben wurde, als auch in dem Mitgliedstaat, in dem der Bewerber seinen Beruf ausüben möchte, reglementiert sind.
Auf der Grundlage von Artikel 166 Absatz 4 AEUV und Artikel 165 AEUV fordern wir die Empfehlung der Europäischen Kommission für die Zusammensetzung Montessori in der Europäischen Union.
Da die Montessori-Pädagogik in Europa im öffentlichen und privaten Sektor weit verbreitet ist, könnte die Europäische Kommission den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, die diese Qualifikation anerkennen, und denjenigen, die die Qualifikation nicht anerkennen, fördern oder versuchen, die Mobilität der ausgebildeten Montessori-Lehrkräfte durch die Förderung von Austauschprogrammen zu erhöhen oder die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, die Montessori-Lehrkräfte und öffentliche Lehrkräfte ausbilden, zu fördern.
Diese Anerkennung fördert die Verbesserung von Qualität und Gerechtigkeit in der Bildung in den Mitgliedstaaten.
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