Zum Hauptinhalt
Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

EU-Politik, die unmittelbar eingreifen kann, wenn das Menschenrecht eines Kindes auf Zugang zu Bildung von einem EU-Mitgliedstaat verletzt wird.

Autor: Julia Hadjikyriacou |
Aktualisiert am: 20/09/2021 |
Anzahl der Ansichten: 299

In dem EU-Land Zypern werden nur zwei invasive medizinische Entscheidungen angeboten, um Kindern den Zugang zu Bildung zu ermöglichen:

1. Einem invasiven Nasopharyngeal-Schnelltest mit häufiger Exposition gegenüber Ethylenoxid und möglichen Schadens- oder Komplikationsrisiken. Externe Speicheltests sind nicht zulässig.

2. Impfstoff für klinische Prüfungen.

Wenn die Eltern diesen beiden invasiven Optionen nicht zustimmen, wird dem Kind folgende Wahl angeboten:

1. Broschüren der Unterrichtseinheit, die an Viber-Teams oder Microsoft-Teams ohne Lehrkraft verschickt werden sollen.

2. Nach Ablauf von 123 Tagen, nachdem es die Schule nicht persönlich besucht hat, verliert das Kind automatisch sein Jahr, auch wenn es die versandten Faltblätter ausgefüllt hat.

Es ist rechtswidrig und eine Verletzung der Menschenrechte [1], Kindern den Zugang zu Bildung zu verwehren, weil die Eltern ihr rechtliches und menschliches Recht auf Verweigerung der Zustimmung zu invasiven medizinischen Verfahren, Tests oder Impfstoffen ausüben.

Es müssen Alternativen zu Bildung oder invasive Tests angeboten werden, um den Zugang zu Bildung nicht zu verweigern:

1. Das Bildungsministerium des Landes, das die Menschenrechte auf Bildung verletzt, muss im Rahmen einer EU-Politik getroffen werden, um eine alternative Möglichkeit für den Zugang zu Bildung, z. B. Online-Lernen mit einem Lehrer, anzubieten und diese Option als Schuljahr zu betrachten.

oder

2. Das Gesundheitsministerium muss einen alternativen kostenlosen, nicht invasiven COVID-Test auf Saliva-Basis anbieten, damit das Kind gleichberechtigt und ohne Diskriminierung Zugang zur Schule hat.

Die rechtliche Zustimmung erfordert rechtliche Alternativen, die Bürger nicht unterdrücken, bestrafen oder verletzen, ihre Rechtswahl oder ihre gesetzlichen Rechte nicht – wenn keine freiwillige Einwilligung zu einem invasiven medizinischen Verfahren erteilt wird.

 

1: Artikel 14 – Recht auf Bildung

https://fra.europa.eu/en/eu-charter/article/14-right-education

0
Stimme

Kommentieren

Um Kommentare hinzuzufügen, müssen Sie sich authentifizieren oder registrieren.
Haftungsausschluss: Die im EBI-Forum vorgebrachten Meinungen spiegeln lediglich die Auffassungen ihrer Verfasser/innen wider und repräsentieren in keiner Weise den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission oder der Europäischen Union.
Eine Initiative registrieren?

Eine Initiative unterstützen? Alles über laufende oder frühere Initiativen erfahren?