Hauptfrage:
EU-Bürger, die ausschließlich digitale Dienste der EU nutzen, vor ausländischer Überwachung schützen und sicherstellen, dass zertifizierte, von der EU kontrollierte Alternativen für Software, Hardware und Infrastruktur existieren.
Vollständige Beschreibung:
Kontext:
Die jüngsten geopolitischen Spannungen mit historischen Verbündeten haben die Gefahr einer übermäßigen Abhängigkeit von ausländisch kontrollierten digitalen Diensten aufgedeckt, wodurch die digitale Selbständigkeit der EU zu einer kritischen Notwendigkeit geworden ist. Derzeit mangelt es den EU-Bürgern an geschützten, überprüfbaren Optionen, um ausländische Abhängigkeiten von Software, Hardware oder Infrastruktur zu vermeiden. Dadurch sind sie anfällig für ausländische Überwachung, Datenausbeutung und plötzliche Dienstunterbrechungen, während EU-Unternehmen unlauterem Wettbewerb durch ausländisch dominierte Märkte ausgesetzt sind.
Unsere Forderungen:
Wir fordern die Europäische Kommission nachdrücklich auf,
EU-Bürger vor ausländischer Überwachung schützen
– Personen, die ausschließlich digitale Dienste (z. B. E-Mail, Cloud, Chat) in der EU nutzen, rechtlich vor ausländischer Überwachung schützen. Die EU muss
- Verbot der Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern, die sich ausschließlich an Bürger richten, um Dienste in der EU in Anspruch zu nehmen.
- Verbot der Weitergabe von Metadaten an ausländische Unternehmen, Schließung von Lücken in der DSGVO und NIS2.
Gewährleistung, dass EU-Institutionen und Mitgliedstaaten ausländische Anträge auf Daten oder Metadaten von zertifizierten EU-Diensten ablehnen, es sei denn, sie sind an schwere, nicht damit zusammenhängende Straftaten gebunden.
Zertifizierung von
Software, Diensten und Infrastruktur (z. B. CDNs, Root-CAs, Browser) als zu 100 % von der EU kontrolliert: kein ausländisches Eigentum, Hosting oder Abhängigkeiten. Audits müssen öffentlich und jährlich sein.
- Finanzierung und Unterstützung von Unternehmen des Privatsektors in der EU zur Entwicklung von quelloffenen, selbst gehosteten oder von der EU kontrollierten Alternativen im Austausch für Transparenz und Fortschrittsüberwachung.
Priorisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge für zertifizierte EU-only-Lösungen zur Förderung der Marktakzeptanz.
Entwicklung eines
strategischen Fahrplans für die Selbstversorgung mit kritischer Hardware (z. B. Halbleiter, Motherboards, Speicher) im Einklang mit dem europäischen Chip-Gesetz. Dies muss Folgendes umfassen:
- Stufenziele für von der EU entworfene und hergestellte Bauteile.
Öffentlich-private Partnerschaften zur Beschleunigung der Produktion.
- Anreize (z. B. Zuschüsse, Steuererleichterungen) für Unternehmen, die zur Hardwaresouveränität der EU beitragen.
Engagement der EU:
Die EU muss bei der Verfolgung dieser Vision Einigkeit und Entschlossenheit zeigen und sich dem Druck oder der Rhetorik aus dem Ausland widersetzen, die darauf abzielt, den Fortschritt zu verlangsamen oder auszusetzen. Dieser Wandel sollte stetig, schrittweise und auf niedrigem Niveau erfolgen, um unnötige Eskalationen zu vermeiden und gleichzeitig eine langfristige Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.
Warum das wichtig ist:
- Mit dieser Initiative werden kritische Lücken in bestehenden EU-Rechtsvorschriften (DSGVO, Datengesetz, NIS2) geschlossen, indem
- Umgang mit dem Schutz von Metadaten und der Wahl der Bürger, die derzeit nicht geschützt sind.
Schaffung wirtschaftlicher Chancen für EU-Unternehmen bei gleichzeitiger Verringerung der Risiken ausländischer Abhängigkeiten.
- Sicherstellen, dass die EU die Kontrolle über ihre digitale Zukunft behält, unabhängig von außenpolitischem Druck.
Einhaltung der EU-Werte:
Dieser Vorschlag steht im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 7, 8, 16 und 17) und unterstützt die Ziele des digitalen Kompasses der EU für 2030 im Hinblick auf Souveränität und Resilienz.
Die im EBI-Forum vorgebrachten Meinungen spiegeln lediglich die Auffassungen ihrer Verfasser/innen wider und repräsentieren in keiner Weise den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission oder der Europäischen Union.

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