Beim Europawahlrecht sollte es eine Reform geben. Konkret sollte das Europawahlrecht dahingehend geändert werden, damit zukünftig auch Einzelbewerber an der Europawahl teilnehmen können. Derzeit ist aus rechtlichen Gründen eine aktive Wahlteilnahme an der Europawahl nur dann möglich, wenn man über eine Partei oder Wählervereinigung kandidiert. Das schränkt die Teilnahme von Menschen ein, die ohne eine Partei/ Wählervereinigung kandidieren möchten. Solche Einschränkungen sollte es nicht geben. Es sollte ausschließlich den Wählern überlassen werden, was für Kandidaten in das Europaparlament gewählt werden und welche nicht.
Autor: Inactive user
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Aktualisiert am: 05 November 2021
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