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Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen gegen Personen, die Gewalt gegen Frauen begangen haben.

Autor: Marco D'Adamo |
Aktualisiert am: 26/01/2023 |
Anzahl der Ansichten: 624

ERGÄNZUNGSMELDUNG

Vorschlag zur Ergänzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. März 2022 über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

WORTLAUT DES VORSCHLAGS

Wer Gewalttaten,Vergewaltigungen oderFemizidbegeht , wird ebenfalls mit einer zweiten Disziplinarstrafebestraft, sowie mit der Aussetzung jeder Form staatlicher finanzieller Unterstützung, auf die der Angreifer Anspruch hat. Sobald das Opfer eine Anzeige bei der Polizei eingereicht hat, die festgestellt wurde, wird die Zahlstelle elektronisch darüber informiert, dass die Auszahlung der Zuschüsse, Boni und Erleichterungen von der Person, die die vorliegende Straftat begangen hat, blockiert wird.

Gewalt gegen Frauen muss als rechtswidrige Handlung definiert und strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn Sie sich des Femizids schuldig gemacht haben, müssen Sie jeden wirtschaftlichen Nutzen aus dem EU-Mitgliedstaat verlieren und eine europäische Beschränkung anwenden, mit der Grenzen und Festnahmen festgelegt werden.

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